Im Beschluss über Ehegattenunterhalt ist auf das Datum des Endes der Unterhaltspflicht durch Tod des Berechtigten nach § 1586 Abs. 1 BGB im Tenor klarstellend hinzuweisen.[29]

[29] BGH, Beschl. v. 18.2.2015 – XII ZB 80/13, FF 2015, 207 = FamRZ 2015, 824 (m. Anm. Witt).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge