Es ist nicht zu beanstanden, einem Elternteil gegenüber dem Unterhaltsanspruch des erwachsenen Kindes, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, einen ebenso erhöhten angemessenen Selbstbehalt zu belassen, wie ihn die unterhaltsrechtlichen Tabellen und Leitlinien für den Elternunterhalt vorsehen (BGH, Urt. v. 18.1.2012 – XII ZR 15/10, MDR 2012, 287 = FamRZ 2012, 530).

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