Die Inobhutnahme eines Säuglings durch das Jugendamt nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII ist rechtswidrig, wenn sich das Kind zum Zeitpunkt der Inobhutnahme zu einer mehrtägigen Diagnose mit Einverständnis seiner Mutter im Krankenhaus befindet und deshalb rechtzeitig vor der Entlassung aus dem Krankenhaus eine familiengerichtliche Entscheidung nach §§ 1666, 1666a BGB i.V.m. § 157 Abs. 3 FamFG erwirkt werden kann, die sich gegenüber dem direkten behördlichen Eingriff in das Elternrecht als das mildere Mittel darstellt (VG Gelsenkirchen, Urt. v. 28.12.2011 – 2 K 2503/11, mitgeteilt von RA und FA für Familienrecht Joachim Sturm, Bottrop).

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