BGH, Beschl. v. 7.10.2020 – XII ZB 167/20

b) Die aus § 329 Abs. 2 S. 2 FamFG folgende Verpflichtung des Gerichts, bei Unterbringungen mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren einen externen Gutachter zu bestellen, entfällt nicht bei kurzzeitigen Unterbrechungen des Frei-heitsentzugs und besteht auch dann, wenn der Betroffene trotz zwischenzeitlichen Fehlens einer Unterbringungsgenehmigung weiterhin gegen seinen Willen untergebracht war.

BGH, Beschl. v. 16. 9.2020 – XII ZB 203/20

a) Zur Bestellung eines behandelnden Arztes zum Sachverständigen im Betreu-ungsverfahren (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 6.2.2019 – XII ZB 393/18, FamRZ 2019, 724).

b) Wenn der Betroffene durch seine Beschwerde zum Ausdruck bringt, dass er an seiner Zustimmung zur Einrichtung einer Betreuung nicht mehr festhält, hat das Landgericht ihn erneut anzuhören (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 16.12.2015 – XII ZB 381/15, FamRZ 2016, 456).

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