1. Eine Verkennung der Darlegungs- und Beweislast im Verfahren zur Abänderung eines Unterhaltstitels kann dazu führen, dass infolge einer Beweisaufnahme entstandene Sachverständigenkosten nicht zu erheben sind (OLG Köln, Beschl. v. 3.2.2014 – 26 WF 168/13, FamRZ 2014, 1800).
  2. Leistungen nach dem ALG II sind bei der Bestimmung des Verfahrenswertes einer Ehesache nicht als Einkommen zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.9.2013 – 2 WF 233/13, FamRZ 2014, 1802).

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