OLG Koblenz, Beschl. v. 29.3.2017 – 13 WF 168/17, FamRZ 2017, 1933

1. Unterlassungsanordnungen können auch gegen schuldunfähige Stalker ergehen.

2. Die Vollstreckung von Ordnungsmitteln gegen schuldunfähige Stalker ist demgegenüber nicht möglich. Auch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1.3.2017 (BGBl 2017 I, S. 386) bietet insoweit keinen effektiven Opferschutz.

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