KG, Beschl. v. 22.6.2022 – 16 WF 29/22

Kurzfristige Flugstornierungen entschuldigen den zur Gewährung des Umgangs verpflichteten Elternteil jedenfalls dann nicht, wenn dieser keinen ausreichenden "Zeitpuffer" für mögliche Störungen beim Rückflug mit dem Kind aus dem eigenen Urlaub eingeplant hat und er es ablehnt, zumutbare Ersatzflüge zu buchen, mit denen er den festgesetzten Umgangstermin noch rechtzeitig hätte erreichen können.

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