OLG Zweibrücken, Beschl. v. 21.2.2022 – 2 WF 22/22

Ein Verstoß gegen ein gewaltschutzrechtliches Betretungs-, Näherungs- und Kontaktaufnahmeverbot liegt nicht vor, wenn der Antragsgegner des Gewaltschutzverfahrens im Kellerraum des von beiden Beteiligten bewohnten Mehrparteienhauses die Gefriertruhe der Antragstellerin vom Stromnetz trennt.

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