In der Mediation wurde das Ergebnis der anwaltlichen Beratung besprochen und die Parteien konnten sich auf andere Auszahlungsbeträge einigen. Um die Immobilie nicht veräußern zu müssen, wurde der Betrag von der Ehefrau teilweise erlassen und es konnten Zahlungsmodalitäten gefunden werden, die für den Ehemann leistbar waren; es erfolgte die Verrechnung mit Unterhaltsfreistellungen für das Kind.

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