Eschenbruch/Klinkhammer (Hrsg.) 5. Aufl. 2009, 105 EUR, Luchterhand Verlag

Das renommierte Praxishandbuch des materiellen und prozessualen Unterhaltsrechts, "Der Unterhaltsprozess", ist im März 2009 in fünfter, komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. Das umfangreiche Werk nimmt eine fundierte Gesamtdarstellung des Unterhaltsrechts vor, das von insgesamt sieben Autoren(innen) bearbeitet wird.

Herausgeber sind der Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Klaus Eschenbruch aus Düsseldorf und der Richter am BGH Dr. Frank Klinkhammer (früher OLG Düsseldorf).

Zu den bisherigen Autoren ist der Richter am AG Pankow/Weißensee (Berlin) Dr. Martin Menne hinzugekommen, der lange Jahre zuständiger Referent des Bundesjustizministeriums für das Unterhaltsrecht war.

Die Mischung von erfahrenen Familienrichtern und erfahrenen Anwälten und einem Wissenschaftler macht den Reiz des Buches aus.

Den Ehegattenunterhalt bearbeiten der Herausgeber Dr. Eschenbruch und der Vorsitzende Richter am OLG Oldenburg Schürmann. Hierbei ist besonderer Wert auf die umfangreiche Änderung der Rechtssituation ab dem 1.1.2008 gelegt worden. Gerade was den Betreuungsunterhalt anbelangt sind die Ausführungen präzise und durchgehend klar formuliert. Dies gilt z.B. auch zu der klaren Aufforderung an Anwälte und Richter, die Unterhaltstatbestände sauber aufzuführen und nicht auf den Aufstockungsunterhalt auszuweichen, wenn eine andere Unterhaltsnorm noch zu prüfen ist (Rn 415 f.).

Außerordentlich wichtig und interessant sind die Ausführungen von Schürmann zur Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts (Rn 1021 f.). Dies gilt auch für die Bemerkungen zur Präklusion (Rn 1035 f.).

Die unterhaltsrechtliche Einkommensermittlung ist von der Rechtsanwältin Mittendorf und der pensionierten Richterin am OLG Düsseldorf Wohlgemuth präzise bearbeitet. Sie ist auch zuständig für den Kindesunterhalt.

Der ganz wichtige Abschnitt des Unterhaltsanspruchs nicht miteinander verheirateter Eltern nach § 1615 l BGB, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, wird in dieser Neuauflage von Dr. Menne ausführlich und unter Berücksichtigung der Gesetzesänderung dargestellt (Abschnitt 4).

Dem Autor ist zuzustimmen, wenn er die Auffassung vertritt, dass elternbezogene Aspekte in Zukunft noch mehr berücksichtigt werden müssen. "Je mehr deren Partnerschaft dem Bild einer Ehe gleicht, desto eher wird eine Unterhaltsverlängerung in Betracht kommen. Soweit es sich dagegen mehr um eine flüchtige Beziehung handelt, wird eine Verlängerung aus elternbezogenen Gründen dagegen weniger wahrscheinlich sein." Dem Autor merkt man die jahrelange Beschäftigung im Gesetzgebungsverfahren an, was für die Qualität des Beitrages ungemein wichtig ist.

Der ganz bedeutende Teil des Prozessrechts wird auf 157 Seiten von Richter am BGH Dr. Klinkhammer in allen Facetten dargestellt. Unterhaltsklage isoliert, Unterhaltsantrag im Scheidungsverbund, Auskunfts- und Stufenklage, Feststellungsklage, Abänderungsklage und Rückforderungs- und Regressklage sind ungemein dicht und verständlich dargestellt. Nicht zu vergessen natürlich auch die Berufung (Rn 143 f.). Es wäre mit Sicherheit nicht verkehrt, wenn man sich einmal die Mühe macht, diese prozessrechtlichen Erwägungen einmal komplett durchzuarbeiten und nicht nur in Teilbereichen zum Nachschlagen benutzt.

Den Abschluss des Buches bildet ein umfangreicher Abschnitt über das internationale Unterhaltsrecht, das internationale Unterhaltsverfahrensrecht, Literatur und Rechtsprechung zum ausländischen Unterhaltsrecht, das Prof. Dr. Dörner (Universität Münster) bearbeitet.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass das Werk gerade nach der Neuordnung des Unterhaltsrechts hervorragend dafür geeignet ist, vom Praktiker bei der täglichen Arbeit herangezogen zu werden. Besonders erfreulich ist die gute Lesbarkeit des klar gegliederten Buches, das auch mit seinem rot-blauen Einband ins Auge sticht.

Erfreulich ist ferner, dass auch andere Zeitschriften als die gängige FamRZ und die NJW zitiert werden und der Verlag sich nicht nur auf die eigenen Produkte zurückzieht (wie zum Beispiel die FuR).

Der "Unterhaltsprozess" ist unbestritten ein Gewinn für die Praxis.

Klaus Schnitzler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen

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