Durch die Rechtsprechungswende des Familiensenats im Sommer 2008 hinsichtlich der Ausgleichsansprüche zwischen nichtehelichen Partnern ergeben sich neue Probleme. Sie betreffen weniger die Rechtsfolgen bei einer Trennung als beim Tod eines Partners und die Ausweitung der Ansprüche auch auf andere Formen des faktischen Zusammenlebens.

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