OLG Oldenburg, Beschl. v. 1.6.2022 – 13 UF 82/21

Hat ein Ehemann mit seiner Frau für den Fall einer Scheidung eine "Abendgabe" vereinbart hat, ist er an diese Vereinbarung gebunden, auch wenn sich die Verhältnisse geändert haben und die Ehefrau auf die Zahlung nicht angewiesen ist. (red. LS)

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