Dr. Undine Krebs

Frau Dr. Undine Krebs hat sich im Juni 2022 anlässlich der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht auf dem DAT in Hamburg leider nicht mehr zur Wiederwahl gestellt und schied somit nach etwas mehr als 10-jähriger Tätigkeit aus dem geschäftsführenden Ausschuss aus.

Im November 2011 wurde sie auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft in Darmstadt in den Ausschuss gewählt und übernahm dort direkt, unter anderem, die "Sonderzuständigkeit" der ausscheidenden Kollegin Niebergall-Walther, d.h. im Ausschuss die Ansprechpartnerin für die Regionalbeauftragten zu sein. Ihr unermüdliches Ziel war es dabei, auch weiterhin die Kommunikation zwischen dem Ausschuss und den Regionalbeauftragten in beide Richtungen zu fördern und in diesem Zusammenhang auch die Regionalbeauftragtentreffen im Frühjahr eines jeden Jahres vorzubereiten. Gerade in Zeiten von Corona, in welchen diese Treffen nur noch online durchgeführt werden konnten, nahm die Bedeutung dieses Austausches noch mehr zu, da unterjährig auf anderen Veranstaltungen kaum noch Zusammentreffen stattfanden und es jetzt doch umso wichtiger wurde zu erfahren, welche Probleme in den verschiedenen Regionen durch Corona auftauchten oder wie diese gegebenenfalls in anderen Bezirken sinnvoll gelöst wurden. Auch gehörte es dementsprechend zu ihren Aufgaben, die Neubesetzung von OLG Bezirken mit Regionalbeauftragten voranzutreiben, eine Aufgabe, die oft sehr schwierig und zeitaufwendig war, zumal nicht immer mit dem Ausscheiden eines Regionalbeauftragten ein geeigneter Nachfolger benannt werden kann oder aber bereit wäre, ein Ehrenamt zu übernehmen.

Auch die zahlreichen geschäftsführenden Ausschusssitzungen über die Jahre mit der Kollegin Dr. Krebs profitierten regelmäßig nicht nur von ihrem persönlichen Engagement, ihrer Zuverlässigkeit, ihrem Ideenreichtum und ihrer Belesenheit sondern auch von den gewährten Einblicken in die familienrechtliche Tätigkeit einer in München ansässigen Kollegin, die in der Großstadt nicht selten Rechtsfragen zu prüfen hatte, die andernorts eher selten bis gar nicht auftauchten, um nur den Samenspendervertrag als ein Stichwort zu nennen. Erst recht wird wohl kein nachfolgendes Ausschussmitglied die Expertise ersetzen können, die die Kollegin zu dem Thema, "Welches Sternzeichen hat der jeweilige Gesprächspartner und welche Schlüsse lassen sich hieraus ziehen" in die Unterhaltungen einbrachte.

Liebe Undine, wir vertrauen darauf, dass wir diese Expertise auch weiterhin über Deine Teilnahme an den Herbsttagungen und anderen Fachveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft in Anspruch nehmen können!

Wir freuen uns also auch in der Zukunft auf einen weiteren gemeinsamen Austausch und wünschen der Kollegin für ihre weitere berufliche Zukunft alles Gute.

Autor: Inge Saathoff

Inge Saathoff, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Oldenburg

FF 10/2022, S. 404 - 405

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