Seit drei Jahren ist das neue Recht der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern in Kraft. Seitdem ist es ruhig geworden in der juristischen Debatte um die Konstruktion der elterlichen Sorge bei nichtehelichen Eltern. Keine spektakulären Entscheidungen mehr aus Karlsruhe und auch nicht aus Straßburg. Auch eine erstinstanzliche Verfahrensflut ist ausgeblieben. Die Diskussionen in der obergerichtlichen Rechtsprechung zentrieren sich auf die dogmatische Diskussion, ob und wo der Gesetzgeber nun ein Regel-Ausnahme-Verhältnis zur gemeinsamen elterlichen Sorge konstituiert hat. Nach drei Jahren obergerichtlicher Rechtsprechung lassen sich außerdem Fallgruppen herausbilden, in welchen eine gemeinsame elterliche Sorge angeordnet wird und wann die Entscheidung zur Alleinsorge der Mutter führt.

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