Die Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts ist nicht verfassungswidrig.

BVerfG, Beschl. v. 14.7.2011 – 1 BvR 932/10 (OLG Düsseldorf)

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