Vor gut zehn Jahren, am 1. Juli 1998, ist das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (KindRG) in Kraft getreten. Seine wichtigsten Neuregelungen erfassten das Abstammungsrecht, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, Namensrecht, Adoptionsrecht, mit begleitenden verfahrensrechtlichen Normen.[1] Das legt einen Rückblick nahe. Dieser soll im Wesentlichen auf das Sorge- und Umgangsrecht beschränkt werden – aus Raumgründen und wegen der besonderen Bedeutung dieser Materien.[2] Teilaspekte des Abstammungsrechts sollen eingeblendet werden. Es soll verdeutlicht werden, was "auserlesene" höchstrichterliche Rechtsprechung aus gesetzlichen Vorgaben und Zielen[3] gemacht und wie sie zur Rechtsfortbildung und zu weiteren Gesetzesinitiativen beigetragen hat.
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