Art. 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
Art. 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
Art. 3 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
Art. 4 Ändreung der Kostenordnung
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
Art. 5 Änderung der Konkursordnung
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
Art. 6 Änderung der Insolvenzordnung
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
Art. 7 Änderung der Höfeordnung
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
Art. 8 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.[1]
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