Auch auf die friesische Namenstradition und die Namenstradition der dänischen Minderheit soll das Namensrecht künftig Rücksicht nehmen. Als Geburtsname eines Kindes, das der friesischen Volksgruppe angehört, soll auch ein Patronym – das heißt eine Ableitung vom Vornamen des Vaters – bestimmt werden können (z.B. Johannsen in Abteilung von Johann als dem Vornamen des Vaters). Im Sinne einer zeitgemäßen Interpretation soll auch die matronymische Form, also die Namensableitung vom Vornamen der Mutter möglich sein.

Angehörige der dänischen Minderheit sollen ihren Kindern – in Einklang mit der dänischen Namenstradition – auch Geburtsdoppelnamen (ohne Bindestrich) erteilen können, deren erster Teil der Name eines nahen Angehörigen ist; hierbei kann es sich etwa um einen Großelternteil handeln (z.B. Albertsen Christensen unter Heranziehung des Familiennamens des Großvaters).

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