Der Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos stellt einen sicheren Übermittlungsweg dar, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz bestätigen lässt.[22] Die Telekom hat ihren De-Mail-Dienst zum 31.8.2022 eingestellt.[23] Da es neben der Telekom aber weitere De-Mail-Anbieter gibt, steht dieser Übermittlungsweg weiter zur Verfügung.[24]

[22] Kritisch zur De-Mail: Schultzky, MDR 2022, 201.
[23] Rosenbach, Gefloppter E-Mail-Dienst: Telekom schaltet De-Mail ab, www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/telekom-schaltet-de-mail-ab-a-1cf7a036-c4ad-4d3c-b8d8-2f3d1afa7944.
[24] Vgl. zu Einzelheiten das DE-Mail-Informationsportal (https://de-mail.info).

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