Der Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos stellt einen sicheren Übermittlungsweg dar, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz bestätigen lässt.[22] Die Telekom hat ihren De-Mail-Dienst zum 31.8.2022 eingestellt.[23] Da es neben der Telekom aber weitere De-Mail-Anbieter gibt, steht dieser Übermittlungsweg weiter zur Verfügung.[24]
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