1. Wird das Mandat des zunächst beauftragten Verfahrensbevollmächtigten während des noch anhängigen Verfahrens gekündigt, so kann dieser den Gegenstandswert seiner Tätigkeit im Verfahren nach § 33 RVG gesondert festsetzen lassen.

2. Der Wert eines Stufenantrags auf Unterhalt richtet sich nach der Erwartung des Antragstellers bei Antragseinreichung. Das gilt sowohl für die auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate als auch für die bei Antragseinreichung fälligen Beträge.

(LS des Anmerkenden)

OLG Frankfurt, Beschl. v. 15.5.2020 – 5 WF 75/20 (AG Offenbach)

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