[1] Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Anspruch

[2] Die 1980 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 8.9.2003 zugestellten Antrag rechtskräftig geschieden. Die Beklagte betreibt selbstständig eine Steuerberaterpraxis und ist zu ½-Anteil an einer GmbH beteiligt, die sich ebenfalls mit Steuerberatung befasst. Beide Parteien hatten kein Anfangsvermögen ( … )

[5] Streit besteht zwischen den Parteien über die Bewertung der Steuerberaterpraxis sowie der GmbH-Beteiligung der Beklagten zum Endstichtag 8.9.2003. Der Wert der Praxis ist in dem vom Amtsgericht eingeholten Gutachten des Sachverständigen C. nach dem modifizierten Umsatzwertverfahren mit 392.400 EUR ermittelt worden; der Ertragswert wurde demgegenüber mit 353.100 EUR angegeben. Hinsichtlich des GmbH-Anteils gelangte der Sachverständige zu einem Wert von 9.900 EUR (modifiziertes Umsatzwertverfahren) bzw. von 7.000 EUR (Ertragswertverfahren) ( … )

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