Als zweite umfangreiche Maßnahme der Kostensenkung war im Ursprungsentwurf die Absenkung der Freibeträge vorgesehen (Kürzung des Erwerbstätigenfreibetrages um die Hälfte, Absenkung der persönlichen Freibeträge). Diese Kürzungen wurden vom Rechtsausschuss gestrichen.

Zusätzlich eingefügt werden jetzt gesonderte Mehrbedarfe nach § 21 SGB II für Schwangere, Alleinerziehende, Kranke und Behinderte.

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