Schon der Ermittlung des "neuen Rechts" ist Aufmerksamkeit zu widmen. Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17.12.2008[1] (FGG-RG) ist nämlich noch vor seinem Inkrafttreten am 1.9.2009 durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches (VAStRefG) vom 3.4.2008[2] und das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im Anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30.7.2009[3] geändert worden. Dies gilt es beim Studium des Gesetzes in gebundenen Gesetzestexten und -synopsen, sowie der in der Übergangszeit erschienenen (Kommentar-) Literatur zu beachten. Im Zweifel ist es ratsam, die nach Oktober 2009 erschienene Literatur zu Rate zu ziehen. Bei sorgfältiger Arbeit der Autoren müsste sie den aktuellen Gesetzesstand berücksichtigen.

[1] BGBl I 2008, 2586.
[2] BGBl I 2009, 700, dort Art. 22, Änderung des FGG-RG.
[3] BGBl I 2009, 2449, dort Art. 8, Änderung des FGG-RG.

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