Schon der Ermittlung des "neuen Rechts" ist Aufmerksamkeit zu widmen. Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17.12.2008[1] (FGG-RG) ist nämlich noch vor seinem Inkrafttreten am 1.9.2009 durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches (VAStRefG) vom 3.4.2008[2] und das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im Anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30.7.2009[3] geändert worden. Dies gilt es beim Studium des Gesetzes in gebundenen Gesetzestexten und -synopsen, sowie der in der Übergangszeit erschienenen (Kommentar-) Literatur zu beachten. Im Zweifel ist es ratsam, die nach Oktober 2009 erschienene Literatur zu Rate zu ziehen. Bei sorgfältiger Arbeit der Autoren müsste sie den aktuellen Gesetzesstand berücksichtigen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen