OLG Hamm, Beschl. v. 21.4.2022 – 15 W 51/19
Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum (Anschluss KG – 19 W 50/19; entgegen OLG Düsseldorf – 3 Wx 173/17, ZEV 2081, 85; OLG Düsseldorf – 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).
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