Inge Saathoff

Bereits zwei Jahre in Folge haben uns die äußeren Umstände dazu gezwungen, unsere Herbsttagung und Mitgliederversammlung im reinen Onlineformat durchzuführen. Für viele "Wiederholungstäter" unter Ihnen, die schon fast unabhängig vom Veranstaltungsort oder den Themen der Tagung diese als Pflichttermin im Kalender stehen haben, fehlte hierdurch naturgemäß das bewährte Zusammentreffen mit vielen inzwischen befreundeten Kollegen aus ganz Deutschland, die man aus dem vor Jahren absolvierten Fachanwaltskurs, den Auslandsseminaren oder auch dem regelmäßigen Herbsttagungsbesuch kennt. Die Online-Fortbildung bringt sicher viele Vorteile mit sich, die Sie auch auf der diesjährigen Herbsttagung weiterhin nutzen können, da wir die Veranstaltung für Sie überwiegend im Hybridformat anbieten. Jeder aber, der den Kuschelfaktor der Familienrechtler völlig zurecht vermisst hat, findet sich hoffentlich zur Präsenzveranstaltung in Leipzig ein. So oder so beachten Sie bitte unbedingt, dass wir in diesem Jahr aus unserem üblichen zeitlichen Turnus ausbrechen und die Tagung bereits vom 29.9. bis 1.10.2022 stattfindet. Wir hoffen, dass uns durch diesen vorgezogenen Termin die Notwendigkeit einer kurzfristigen Absage der Präsenzveranstaltung erspart bleibt und wir Sie somit zahlreich sowohl persönlich als auch virtuell begrüßen dürfen. Bedenken Sie außerdem, die Zahl der Präsenzplätze ist begrenzt, melden Sie sich also schnell an!

Unser Programm wird auch in diesem Jahr wieder eine bunte Mischung aus den "Hardcore"-Themen des Familienrechts enthalten, wenn zum Beispiel die Präsidentin des DAV, Frau Rechtsanwältin Edith Kindermann zur Haftungsfalle Vergleich im Familienrecht, Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Grandel zu den Strategien gegen die Entreicherung beim überzahlten Unterhalt oder Herr Arndt Voucko-Glockner, Rentengutachter, zu ausgewählten Fragen im Versorgungsausgleich vortragen. Auch die "Softskills" kommen nicht zu kurz, wenn sich Herr Rechtsanwalt Dr. Franz-Thomas Roßmann mit den Stolperfallen im Verfahrensrecht und Herr Prof. Mallory Völker mit dem Kind als Subjekt im Verfahrensrecht beschäftigen. Der Blick über den Tellerrand soll uns in diesem Jahr außerdem Einblicke in die Psychologie gewähren und uns auch sensibilisieren für die Antwort auf die Frage, "Was sagt es uns, wenn das Kind etwas sagt?". Auch die zweite Schiene, die am Freitag parallel zu den rein juristischen Vorträgen stattfindet, vertieft den psychologischen Einstieg vom Donnerstagvormittag und soll uns in unserer Tätigkeit dabei unterstützen, Manipulationen zu erkennen und uns vermitteln, was man gegen diese tun kann. Diese Veranstaltung am Freitag ist allerdings nur für die Präsenzteilnehmer buchbar.

Zu guter Letzt planen wir für die aktuelle Stunde am Samstag einen Blick in die Wundertüte Koalitionsvertrag anzustellen und was diese für das Familienrecht bereithält, vielleicht aber auch, was ihr an wünschenswerten Inhalten fehlt. Unsere Veranstaltung schließt, wie üblich, mit unserer Mitgliederversammlung, die ebenfalls ausschließlich in Präsenz durchgeführt wird. Auch wenn in den zahlreichen Online-Veranstaltungen über die letzten knapp zwei Jahre stets in gewissem Rahmen ein Austausch stattgefunden hat, sehen wir der Mitgliederversammlung nach dieser langen Zeit mit besonderem Interesse entgegen um zu erfahren, wie es Ihnen in der Zwischenzeit ergangen ist.

Wir hoffen, dass sowohl bei den Fachthemen als auch bei den verschiedenen Varianten der Teilnahmemöglichkeiten etwas für Sie dabei ist. Wir freuen uns jedenfalls darauf, Sie wieder zu sehen und uns mit Ihnen wahlweise persönlich oder virtuell austauschen zu können!

Autor: Inge Saathoff

Inge Saathoff, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Oldenburg

FF 6/2022, S. 221

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