In Abweichung von den Unterhaltsleitlinien des OLG Naumburg schließt sich der 1. Familiensenat des OLG Naumburg der Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.2010, und den anderen Oberlandesgerichten an, wonach die Tabellensätze für den Kindesunterhalt nicht mehr auf drei, sondern nur noch auf zwei Unterhaltsberechtigte bezogen sind (OLG Naumburg, Beschl. v. 12.8.2010 – 3 WF 177/10, FamRZ 2011, 647).

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