Beginn der Überlegung ist eine herannahende Eheschließung und der Wille eines Ehepartners, das Kind des anderen mit sich unterscheidender Nationalität nach der Eheschließung als Stiefkind zu adoptieren. Der Kindsvater ist nicht auffindbar. Das minderjährige Kind besitzt die spanische Nationalität; bedarf es nach spanischem Recht einer Zustimmung des Kindsvaters zur Adoption? Zu prüfen ist, welche Schritte erforderlich sind, um das Adoptionsverfahren in Spanien in Form einer Stiefkindadoption durchzuführen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage dies passiert, bleibt ebenfalls zu klären.

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