Das OLG Karlsruhe hat erklärt, dass der Umgang mit den Großeltern regelmäßig nicht dem Wohl des Kindes diene, wenn die Kindeseltern den Umgang vehement verweigern und das Kind dadurch in Loyalitätskonflikte gerät. Dies soll auch gelten, wenn eine tragfähige Bindung zwischen dem Kind und den Großeltern besteht.[59]

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