Zum 1.9.2009 tritt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – das FamFG – in Kraft. Ein neuer Eckpfeiler wird das Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG in Kindschaftssachen sein. Das Bundesjustizministerium bewirbt das neue Gesetz mit: mehr Rechte für Kinder.[1] Die öffentlichen Anhörungen der Sachverständigen im Rechtsausschuss des Bundestages bescheinigen ein gelungenes Gesetzeswerk.[2] Das Echo macht neugierig! Werden die Rechte der Kinder tatsächlich durch ein Verfahrensrecht verbessert? Wie wirkt sich die Reform auf die anwaltliche Tätigkeit aus? Mit diesem Aufsatz sollen Antworten und Prognosen zum Beschleunigungsgrundsatz versucht werden.

[1] Pressemitteilung BMJ vom 27.6.2008; abzurufen unter: www.bmj.bund.de.
[2] Parlamentskorrespondenz Deutscher Bundestag hib-Meldung vom 13.2.2008; abzurufen unter: www.bundestag.de.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge