Die EU-Kommission möchte dazu Klarheit im für die abstammungsrechtliche Zuordnung maßgeblichen anwendbaren Recht erreichen, außerdem sollen die wirtschaftlichen Belastungen und Aufwendungen für Familien reduziert und die Justizsysteme der Mitgliedstaaten entlastet werden. Widersprüchliche Elternschaften in Unionsstaaten für dieselbe Person sollen vermieden werden. Jeder Mitgliedstaat soll die in einem anderen Mitgliedstaat begründete Elternschaft anerkennen, behält jedoch seine Autonomie in Bezug auf die Definition von Familie und die rechtliche Begründung von nationaler Elternschaft außerhalb grenzüberschreitender Sachverhalte.

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