Auch in Kindschaftsverfahren, die der Verfügungsbefugnis der Beteiligten nicht unterliegen, entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung an einem gerichtlich gebilligten Vergleich, wenn hierdurch eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird oder wenn die Entscheidung der getroffenen Vereinbarung folgt.

(red. LS)

OLG Hamburg, Beschl. v. 1.7.2021 – 2 WF 46/21 (AG Hamburg-St. Georg)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge