Unterzieht man das geltende Versorgungsausgleichsrecht anhand einzelner ausgewählter Aspekte einer eher kursorischen kritischen Betrachtung und berücksichtigt man den in den zurückliegenden Jahrzenten im Umfeld dieses Rechtsbereichs eingetretenen gesellschaftlichen und sozialen Wandel, drängt sich fast unvermeidlich die Frage auf, ob der Versorgungsausgleich dauerhaft erhalten bleiben sollte.

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