Das Anliegen der "sozialrechtlichen Sicherung der nicht-erwerbstätigen Frau" unterlag in den vergangenen Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel. Die Gruppe der nichterwerbstätigen (Ehe)Frauen ist zahlenmäßig von einer Mehrheit zu einer relativ kleinen Gruppe zusammengeschmolzen und schrumpft weiter. Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen sind insoweit immer geringer geworden und werden sich weiter abbauen. Mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erwirbt die Frau eine eigenständige Sicherung. Soweit die Erwerbsbiografie noch lückenhaft bleibt, haben Versorgungszuschläge aus einem Versorgungsausgleich noch eine gewisse Bedeutung. Lücken in den Erwerbsbiografien von Frauen werden jedoch weiter abnehmen, so dass die positiven Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs auf die Altersversorgungen von Frauen weiter zurückgehen werden. Bedeutung wird der Versorgungsausgleich schließlich nur noch für die immer kleiner werdende Gruppe nicht-erwerbstätiger Frauen haben.

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