Hinweis: Der Autor ist Mitglied des 2. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Der Beitrag stellt die persönliche Meinung des Autors dar.
Autor: Dr. Alexander Splitt , Richter am Oberlandesgericht, Schleswig
FF 3/2019, S. 94 - 101
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