Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht die Modernisierung des Familienrechts vor – 2024 soll das Reformjahr werden!

Klaus Schnitzler

Dies betrifft vor allem das Abstammungsrecht, das Unterhaltsrecht – insbesondere der betreuenden Elternteile einschließlich § 1615l BGB – sowie das Kindschaftsrecht (Stichwort: Wechselmodell).

Das BMJ hat rechtzeitig zum DFGT 2023 ein Eckpunktepapier zur Unterhaltsrechtsreform vorgelegt. Hierbei wurde allerdings nur für den Bereich der Betreuung durch den barunterhaltspflichtigen Ehegatten und Elternteil eine Regelung bei einem Umfang von 30 % bis 49 % vorgesehen, somit also lediglich für einen Teilbereich. Die paritätische Betreuung ist nicht Gegenstand der derzeitigen Planung des Bundesjustizministeriums (nach Prof. Dr. Isabell Götz eine Insellösung).

Das Eckpunktepapier scheint zu kompliziert zu sein (vgl. Witt, FF 2023, 432 ff., 442)

Der auf dem Eckpunktepapier zum Unterhaltsrecht aufbauende Referentenentwurf ist angekündigt, lässt jedoch noch auf sich warten.

Für das Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht und Adoptionsrecht wiederum hat Bundesjustizminister Marco Buschmann am 16.1.2024 ein Eckpunktepapier vorgelegt (in diesem Heft S. 46).

Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 1.2.2023 zum Kinderehen-Gesetz, wonach die bisher geltende Regelung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, muss noch vor dem 30.6.2024 eine Überarbeitung des Gesetzes stattfinden. (Vgl. hierzu BVerfG FF 2023, 199 m. Anm. Reuß)

Zumindest diskussionswürdig ist der Plan, die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft einzuführen. Die Tagung im November 2023 an der Universität Göttingen zum Thema "Verantwortung und Gemeinschaft in modernen Gesellschaften" mit allen Professorinnen und Professoren, die sich mit dem Thema intensiv beschäftigt haben, hat deutlich werden lassen, dass der Bedarf für ein solches neues Institut in Deutschland derzeit nicht gesehen wird.

Die Bundesregierung und der Gesetzgeber sollten also vorrangig die überfälligen Reformprojekte umsetzen, bevor sie sich mit der Versorgungsgemeinschaft beschäftigen, die ohnehin umstritten ist.

Die Anwaltschaft wartet dringend auf Referentenentwürfe zum Abstammungs- und Kindschaftsrecht! Die Hälfte der Legislaturperiode ist vorbei.

Die Zeit für umfassende Reformen drängt!

Autor: Klaus Schnitzler

Klaus Schnitzler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen

FF 2/2024, S. 45

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