Der Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen betreffend den Versorgungsausgleich bis Dezember 2022 wieder und knüpft an den Aufsatz in der FF 2022,12 an.

Die zum 1.1.2021 eingeführte Grundrente[1] ist als Zuschlag an Entgeltpunkten konzipiert. Da die Auszahlung dieses Zuschlags von der im SGB VI definierten Bedürftigkeit abhängt, hat der Ausgleich dieser Grundrentenentgeltpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs zu sehr unterschiedlichen Entscheidungen geführt. Eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH das steht noch aus.

Des Weiteren stand in der Rechtsprechung im Fokus der Ausgleich von Unternehmerversorgungen.

[1] GrRentG v. 12.8.2020 – BGBl I 2020, 1879.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge