Die entscheidenden Vorschriften sind am 1.1.2020 in Kraft getreten. Für die Altfälle gibt es keine Übergangsvorschriften. Daher gehen ab Januar 2020 bei allen nach dem SGB XII erbrachten Leistungen keine Ansprüche mehr auf den Leistungsträger über, sofern die Angehörigen in 2020 kein Gesamteinkommen von mehr 100.000 EUR erzielen. Dies gilt auch für titulierte Ansprüche. Diese stellen zwar die Höhe der Verpflichtung verbindlich fest, bewirken aber noch keinen Rechtsübergang auf den jeweiligen Träger. Dieser könnte erst mit der Leistung eintreten, ist aber nunmehr ausgeschlossen.

Für die Zeit bis Dezember 2019 verbleibt es hingegen bei der bisherigen Rechtslage. Für diese Zeit gelten weiterhin die alten Regeln. Auch die von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe zur Bemessung des Unterhalts ändern sich nicht. Dies betrifft unabhängig vom Verfahrensstand alle bis Dezember 2019 entstandenen Rückstände. Für die Zukunft können Unterhaltspflichtige hingegen ihre Zahlungen einstellen und ggf. die Herausgabe bestehender Titel verlangen.

Schwieriger ist die Sachlage bei den Pflichtigen, die bisher schon ein Einkommen oberhalb der Jahreseinkommensgrenze beziehen und absehen können, dass dies auch künftig der Fall sein wird. Für sie ändert sich am Anspruchsübergang nichts, möglicherweise aber die Höhe ihrer Verpflichtung. Bestehende Titel sind an die veränderte Rechtslage anzupassen, ohne dass sich schon jetzt verlässlich vorhersagen lässt, welche Maßstäbe künftig gelten werden. Zur Rechtswahrung müssen sie kurzfristig den jeweiligen Leistungsträger zur Änderung bestehender Titel auffordern (§ 238 Abs. 2 S. 2 FamFG). Ist keine kurzfristige Verständigung möglich, ist ebenfalls eine Zahlungseinstellung zu erwägen. Allerdings ist dann bei einer fortbestehenden Unterhaltspflicht mit hohen Nachforderungen zu rechnen.

In jedem Fall sind Sozialämter gut beraten, wenn sie die Unterhaltspflichtigen von sich aus über die veränderte Rechtslage informieren. Unterhaltspflichtige sollten ihrerseits die Ämter frühzeitig über die beabsichtigten Schritte und die dafür maßgeblichen Gründe unterrichten, um möglichen Missverständnissen entgegenzuwirken.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge