Für eine Pauschalierung spricht der Gesichtspunkt der erleichterten Beratung, einer Vereinfachung des Verfahrens und auch der Entscheidung, ob ein Rechtsmittel durchgeführt werden soll. Gegen eine Pauschalierung spricht der Umstand, dass der BGH eine Einzelfall-Prüfung unter Abwägung aller individuellen Umstände für erforderlich hält,[84] insbesondere hinsichtlich einer Vereinbarkeit der Erwerbstätigkeit mit einer Kindesbetreuung.[85]
Allerdings sollte bei allen Vorteilen einer Pauschalierung nicht vergessen werden, dass eine fallbezogene Billigkeitsprüfung dadurch nicht entbehrlich wird.[86]
Vom Nettoeinkommen sind zunächst die üblichen Abzüge zu machen, sodann berufsbedingte Aufwendungen und konkrete Kinderbetreuungskosten.[87]
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