Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich zum 1.1.2021 erfolgen. Nach der Mindestunterhaltsverordnung vom 12.9.2019 wird dann der Mindestunterhalt

für ein Kind der 1. Altersstufe auf 378 EUR,
für ein Kind der 2. Altersstufe auf 434 EUR und
für ein Kind der 3. Altersstufe auf 508 EUR steigen.

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf v. 16.12.2019, Nr. 39/2019

FF 1/2020, S. 3 - 4

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