Rz. 121
§ 5 Abs. 4 SchwarzArbG verpflichtet den Auftraggeber, der nicht Unternehmer i. S. v. § 2 UStG ist, bei einer Prüfung nach § 4 Abs. 4 SchwarzArbG mitzuwirken und insbesondere die dort genannten Unterlagen vorzulegen. Da der nichtunternehmerische Auftraggeber den Zoll gegen seinen Willen nicht in seine Wohnung lassen muss[1], muss er Unterlagen ggf. dem Zoll zur Prüfung in der Dienststelle übersenden. Das Auskunftsverweigerungsrecht gilt entsprechend.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen