Grundlage für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung[1] [Bis 09.12.2020: Begutachtungs-Leitlinien für Kraftfahreignung] vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110) in der Fassung vom 17. Februar 2021 (VkBl. S. 198)[2] [Vom 31.12.2019 bis 31.05.2022: in der Fassung vom 28. Oktober 2019 (VkBl. S. 775); Vom 24.05.2018 bis 30.12.2019: in der Fassung vom 15. September 2017 (VkBl. S. 884)].
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Die Untersuchung ist unter Beachtung folgender Grundsätze durchzuführen:
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2. |
Das Gutachten ist unter Beachtung folgender Grundsätze zu erstellen:
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Die medizinisch-psychologische Untersuchung kann unter Hinzuziehung eines beeidigten oder öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetschers oder Übersetzers, der von ... |
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