Vorbemerkung
2. |
Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, ist in der Regel ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3), in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 11 Absatz 3) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 Absatz 4). |
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Krankheiten, Mängel | Eignung oder bedingte Eignung | Beschränkungen/ Auflagen bei bedingter Eignung | ||
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Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T | Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF | Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T | Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF | ||
1. | Mangelndes Sehvermögen siehe Anlage 6 |
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2. | hochgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust von 60 % und mehr), ein- oder beidseitig sowie Gehörlosigkeit, ein- oder beidseitig | ja, wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z. B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) vorliegen |
ja, wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z. B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) vorliegen |
– | Fachärztliche Eignungsuntersuchung. Regelmäßige ärztliche Kontrollen. Vorherige Bewährung von drei Jahren Fahrpraxis auf Kfz der Klasse B. Bei Vorliegen einer hochgradigen Hörstörung muss – soweit möglich – die Versorgung und das Tragen einer adäquaten Hörhilfe nach dem aktuellen Stand der medizinischtechnisch und audiologischtechnischen Kenntnisse erfolgen. |
3. | Bewegungsbehinderungen | ja | ja | ggf. Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge, ggf. mit besonderen technischen Vorrichtungen gemäß ärztlichem Gutachten, evtl. zusätzlich medizinisch-psychologisches Gutachten und/oder Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers. Auflage: regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen; können entfallen, wenn Behinderung sich stabilisiert hat. |
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4. | Herz- und Gefäßkrankheiten |
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4.1 | Herzrhythmusstörungen mit anfallsweiser Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit | nein | nein | – | – |
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ja, kardiologische Untersuchung |
ja, kardiologische Untersuchung |
Kontrollen gemäß Begutachtungsleitlinien | Kontrollen gemäß Begutachtungsleitlinien |
4.2 | Hypertonie (zu hoher Blutdruck) |
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4.2.1 | Erhöhter Blutdruck mit zerebraler Symptomatik und/oder Sehstörungen | nein | nein | – | – |
4.2.2 | Blutdruckwerte ≥ 180 mmHg systolisch und/oder ≥ 110 mmHg diastolisch | in der Regel ja, fachärztliche Untersuchung |
Einzelfallentscheidung, fachärztliche Untersuchung | regelmäßige ärztliche Kontrollen | regelmäßige ärztliche Kontrollen |
4.3 | Hypotonie (zu niedriger Blutdruck) |
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4.3.1 | In der Regel kein Krankheitswert | ja | ja | – | – |
4.4 | Akutes Koronarsyndrom (Herzinfarkt) |
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4.4.1 |
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ja, bei komplikationslosem Verlauf, kardiologische Untersuchung |
Fahreignung kann sechs Wochen nach dem Ereignis gegeben sein, kardiologische Untersuchung | - | - |
4.4.2 |
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Fahreignung kann vier Wochen nach dem Ereignis gegeben sein, kardiologische Untersuchung | In der Regel nein, kardiologische Untersuchung | - | - |
4.5 | Herzleistungsschwäche durch angeborene oder erworbene Herzfehler oder sonstige Ursachen |
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4.5.1 | NYHA I (Herzerkrankung ohne körperliche Limitation) |
ja, fachärztliche Untersuchung |
ja, wenn EF > 35%, fachärztliche Untersuchung |
- | jährlich kardiologische Kontrolluntersuchungen |
4.5.2 | NYHA II (leichte Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit) |
ja, fachärztliche Untersuchung |
ja, wenn EF > 35%, fachärztliche Untersuchung |
- | jährlich kardiologische Kontrolluntersuchungen |
4.5.3 | NYHA III (Beschwerden bei geringer körperlicher Belastung) |
ja (wenn stabil), fachärztliche Untersuchung | nein | - | - |
4.5.4 | NYHA IV (Beschwerden in Ruhe) |
nein | nein | - | - |
4.6 | Periphere arterielle Verschlusskrankheit |
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4.6.1 |
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nein | nein | - | - |
4.6.2 |
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Fahreignung nach 24 Stunden | Fahreignung nach einer Woche, fachärztliche (internistische/chirurgische) Untersuchung | - | - |
4.6.3 |
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Fahreignung nach einer Woche | Fahreignung nach vier Wochen, fachärztliche (internistische/chirurgische) Untersuchung | - | - |
4.6.4 | Aortenaneurysma
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keine Einschränkung, fachärztliche (internistische/chirurgische) Untersuchung | keine Einschränkung... |
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