Der Vermieter kann Klage auf künftige Leistung erheben, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass sich der Schuldner (hier: Mieter) der rechtzeitigen Leistung entziehen werde.

 
Praxis-Beispiel

Hohe Mietrückstände

Dies ist der Fall, wenn der Mieter einen Rückstand an Miete und Nebenkosten in einer die Bruttomiete mehrfach übersteigenden Höhe auflaufen lässt. Bei einer solchen Sachlage ist die Besorgnis gerechtfertigt, dass der Mieter auch die künftige Miete (bzw. Nutzungsentschädigung nach Kündigung des Mietverhältnisses) nicht rechtzeitig zahlen wird. Damit gibt der Mieter dem Vermieter Anlass zur Klage auf künftige Leistung und muss dementsprechend auch die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten tragen.[1]

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