Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. |
materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht, |
2. |
Internationales Privatrecht im Erbrecht, |
3. |
vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung, |
4. |
Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft, |
5. |
steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht, |
6. |
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. |
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