Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechnung der Zwangsarbeit in der niederländischen Rentenversicherung. Ansprüche von niederländischen Arbeitskräften. Anspruch auf Leistungen zu Lasten der deutschen Altersrentenversicherung. Von Niederländern in Deutschland während des Zweiten Weltkriegs geleistete Zwangsarbeit

 

Leitsatz (amtlich)

Dem Gemeinschaftsrecht läuft es nicht zuwider, daß gemäß Art 2 der am 21.12.1956 in Den Haag unterzeichneten Vierten Zusatzvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Ansprüche, die von niederländischen Arbeitskräften zwischen dem 13.5.1940 und dem 1.9.1945 in der deutschen Sozialversicherung erworben worden sind, die von Niederländern in Deutschland während des Zweiten Weltkriegs geleistete Zwangsarbeit keinen Anspruch auf Leistungen zu Lasten der deutschen Altersrentenversicherung eröffnet, sondern in der niederländischen Rentenversicherung berücksichtigt wird, als wäre sie in den Niederlanden geleistet worden.

 

Normenkette

SVAbkZVbg NLD 4 Art. 2; EWGV 1408/71 Art. 8; EWGVtr Art. 7; EWGV 1408/71 Art. 3 Abs. 1, Art. 7 Abs. 2 Buchst.c

 

Beteiligte

Albert Hoorn

Landesversicherungsanstalt Westfalen

 

Fundstellen

EuGHE I 1994, 1525

EuroAS 1994, Nr 5, 13

www.judicialis.de 1994

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