Entscheidungsstichwort (Thema)

Streichung

 

Beteiligte

Kommission / Österreich

Europäische Kommission

Republik Österreich

 

Tenor

1. Die Rechtssache C-110/08 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG, eingereicht am 11. März 2008,

Europäische Kommission, vertreten durch T. Scharf und D. Recchia als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Klägerin,

gegen

Republik Österreich, vertreten durch E. Riedl, E. Pürgy und K. Drechsel als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Beklagte,

erlässt

DER PRÄSIDENT DER VIERTEN KAMMER DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung der Generalanwältin J. Kokott,

folgenden

Beschluss

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Mit am 21. Oktober 2009 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangenem Schreiben (Fax vom 20. Oktober) hat die Kommission dem Gerichtshof nach Art. 78 der Verfahrensordnung mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknimmt.

Rz. 2

Die Beklagte hat innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme zu dieser Klagerücknahme eingereicht.

Rz. 3

Nach Art. 69 § 5 Abs. 3 der Verfahrensordnung trägt jede Partei ihre eigenen Kosten, wenn keine Kostenanträge gestellt werden.

Rz. 4

Es ist daher zu beschließen, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.

 

Unterschriften

Der Kanzler R. Grass, Der Präsident der Vierten Kammer J.-C. Bonichot

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2332758

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