Rz. 131

Wurde die OÜ aufgelöst, folgt die Liquidationsphase der Gesellschaft. Die Vorschriften über das Liquidationsverfahren (§§ 205–220 HGB) entsprechen den Regelungen des deutschen Rechts. Bei der Auflösung der OÜ werden i.d.R. die Geschäftsführer zu Liquidatoren, die zur Eintragung der Liquidation in das Handelsregister verpflichtet sind. Die Liquidatoren haben folgende Aufgaben:

Beendigung der Geschäfte der OÜ;
Erfüllung von Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft;
Einziehen von Forderungen der Gesellschaft;
Verwertung des noch vorhandenen Vermögens;
Erstellung einer Eröffnungs- und Schlussbilanz;
Information der Gläubiger über die Liquidation und
Veröffentlichung der Liquidation im elektronischen amtlichen Mitteilungsblatt Ametlikud Teadaanded
 

Rz. 132

Die Gläubiger haben ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des Liquidationsbeschlusses vier Monate Zeit, um ihre Forderungen anzumelden. Nachdem alle Gläubiger befriedigt worden sind, haben die Liquidatoren eine Schlussbilanz sowie einen Verteilungsplan aufzustellen. Ab Bekanntmachung der Liquidation ist eine Sperrfrist von sechs Monaten einzuhalten, bevor das verbleibende Restvermögen unter den Gesellschaftern verteilt wird. Die Liquidatoren haften für die von ihnen verursachten Schäden in gleicher Weise wie Geschäftsführer. Nach Aufteilung des Restvermögens wird die OÜ auf Antrag der Liquidatoren aus dem Handelsregister gestrichen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge