Rz. 463
Bei zu geringer Wohnfläche einer Eigentumswohnung gilt für die Minderungsberechnung die Formel (linear proportional zum Quadratmeterpreis): Kaufpreis geteilt durch die geschuldete Fläche = Quadratmeterpreis. Dann Quadratmeterpreis x Minderfläche = Minderung.[1]
Berechnung der Minderung
Beispiel bei einer Minderfläche von 4 m²:
400.000 EUR (Wohnung) : 80 m² (Fläche) = 5.000 EUR/m²
5.000 EUR x 4 m² (Minderfläche) = 20.000 EUR Minderwert
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