Leitsatz

Berechtigte Erhöhungsgebühr des Anwalts bei Vertretung der in der Beschlussanfechtung beklagten "übrigen" Wohnungseigentümer und erteiltem Anwaltsauftrag durch den Verwalter

 

Normenkette

Nr. 1008 VV RVG analog der früheren Regelung in § 6 Abs. 1 BRAGO

 

Kommentar

  1. Wohnungseigentümer sind – wenn sie nicht als teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft auftreten – "mehrere Personen/Mandanten" im Sinne des anwaltlichen Vergütungsrechts. Hieran ändert sich auch nichts, wenn die Wohnungseigentümer bei der Mandatserteilung und im Folgenden durch den Verwalter vertreten werden.
 

Link zur Entscheidung

Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.02.2008, 2 W 26/08, NZM Aktuell 2008, V

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge