Kommentar

Die sportliche Tätigkeit der Arbeitnehmer in den Betrieben als angestrebten Ausgleich zu den Belastungen der betrieblichen Arbeit ist heute nicht mehr wegzudenken. Der Übungsbetrieb der Betriebssportgemeinschaften steht deshalb auch schon seit vielen Jahren unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Bei Fußballspielen zwischen Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen ist zwar grundsätzlich Voraussetzung, daß diese sich zu gemeinsamer Durchführung einer regelmäßigen sportlichen Betätigung zusammengeschlossen haben. Auf einen solchen Zusammenschluß kann jedoch verzichtet werden, wenn nur gelegentlich ein Spiel mit einer anderen Betriebssportgemeinschaft ausgetragen wird.

 

Link zur Entscheidung

BSG, Urteil vom 02.07.1996, 2 RU 32/95

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